Festgeld ist eine Geldanlageform, bei der ein bestimmter Betrag für eine festgelegte Laufzeit zu einem im Voraus vereinbarten Zinssatz angelegt wird. Während der Laufzeit bleibt der Zinssatz unverändert.

Ja. Festgeldanlagen unterliegen in Deutschland der gesetzlichen Einlagensicherung. Guthaben sind bis zu 100.000 Euro pro Kunde und pro Kreditinstitut gesetzlich geschützt.

Die gesetzliche Einlagensicherung stellt sicher, dass Einlagen von Kunden im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Kreditinstituts bis zu 100.000 Euro erstattet werden.

Geschützt sind natürliche Personen sowie bestimmte juristische Personen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Einlagensicherungssysteme.

Ja. Der Zinssatz wird bei Vertragsabschluss festgelegt und bleibt für die gesamte Laufzeit unverändert.

Nein. Während der vereinbarten Laufzeit ist eine Verfügung über den Anlagebetrag grundsätzlich nicht möglich. Die Auszahlung erfolgt erst zum Laufzeitende.

Festgeldanlagen werden mit unterschiedlichen Laufzeiten angeboten, zum Beispiel 3, 6, 12, 24 oder 36 Monate. Die verfügbaren Laufzeiten sind produktabhängig.

Die Zinszahlung erfolgt in der Regel am Ende der Laufzeit zusammen mit dem Anlagebetrag, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Die Zinszahlung erfolgt in der Regel am Ende der Laufzeit zusammen mit dem Anlagebetrag, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Ja. Der Mindestanlagebetrag ist produktabhängig und wird in den jeweiligen Vertragsunterlagen ausgewiesen.

Festgeld eignet sich für Anleger, die eine planbare Rendite wünschen und auf die Verfügbarkeit ihres Kapitals während der Laufzeit verzichten können.

Zinserträge unterliegen der jeweils geltenden steuerlichen Behandlung gemäß den deutschen Steuervorschriften. Die Besteuerung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.

Für die Eröffnung und Führung eines Festgeldkontos fallen in der Regel keine laufenden Gebühren an. Maßgeblich sind die vertraglichen Vereinbarungen.

Nach Ablauf der Laufzeit wird der Anlagebetrag inklusive der angefallenen Zinsen auf das Referenzkonto des Kunden ausgezahlt, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht.

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